Programm der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A Deutschland - Luxemburg
mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft/Wallonischen Region

6. Unterstützende Fachbehörden (UFB)

Für die Abwicklung des Programms auf Projektebene sind die unterstützenden Fachbehörden verantwortlich.

UFB sind die jeweils fachlich und örtlich zuständigen Ministerien/Behörden der einzelnen Programmpartner. Sie prüfen die Projekte und sind verantwortlich für die Prüfung der eingehenden Mittelabrufe der Projektträger bevor sie an die Zahlstelle weitergegeben werden. Des Weiteren nehmen sie Vor-Ort-Prüfungen sowie die Abschlussprüfungen der Projekte vor.

In Rheinland-Pfalz und im Saarland erteilen sie die Bewilligungsbescheide für die vom Lenkungsausschuss angenommen Projekte. In Luxemburg werden die Bewilligungen stets vom dortigen Innenministerium erteilt, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft von dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

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