Die EU-Strukturfondsmittel, zu denen auch die INTERREG - Mittel gehören, sind einwandfrei und in Übereinstimmung mit den entsprechenden EU-Vorschriften zu verwalten.
Zuständig für die Prüfung des für das Programm eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsystems und der darin stattfindenden Mittelflüsse sind:
Die genannten Stellen arbeiten zusammen, um die notwendigen Prüfungen innerhalb des Programms durchzuführen und Bescheinigungen auszustellen. Sie leisten einander jede erforderliche Verwaltungshilfe.
Die Unabhängigen Stellen verfügen über ein lückenloses Informationsrecht.