Programm der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A Deutschland - Luxemburg
mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft/Wallonischen Region

8. EU-Prüfstellen/Unabhängige Stellen

Die EU-Strukturfondsmittel, zu denen auch die INTERREG - Mittel gehören, sind einwandfrei und in Übereinstimmung mit den entsprechenden EU-Vorschriften zu verwalten.

Zuständig für die Prüfung des für das Programm eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsystems und der darin stattfindenden Mittelflüsse sind:

Die genannten Stellen arbeiten zusammen, um die notwendigen Prüfungen innerhalb des Programms durchzuführen und Bescheinigungen auszustellen. Sie leisten einander jede erforderliche Verwaltungshilfe.

Die Unabhängigen Stellen verfügen über ein lückenloses Informationsrecht.

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