2. Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss trifft die projektbezogenen Entscheidungen, insbesondere:
- über die Förderung von Projekten,
- über Änderungen von genehmigten Projekten,
- über den Widerruf von Bewilligungen,
- über die Rückforderung von bereits ausgezahlten INTERREG-Mitteln.
Der Lenkungsausschuss setzt sich zusammen aus je einem stimmberechtigten Vertreter der folgenden Institutionen:
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
- Ministerium für Wirtschaft des Saarlands
- Ministère de l'Intérieur et de l'Aménagement du Territoire, Direction de
l'aménagement du territoire des Großherzogtums Luxemburg
- Deutschsprachige Gemeinschaft/Wallonische Region des Königreichs Belgien.
Je ein Vertreter der folgenden Institutionen nimmt mit beratender Stimme teil:
- Der /die Vorsitzende des Gemeinsamen Technischen Sekretariats
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz als Zahlstelle
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.
Ein Vertreter der Kommission kann als Beobachter zugegen sein.