Die Gesamtverantwortung für das Programm wird von den Programmpartnern im Rahmen einer Vereinbarung gemeinsam wahrgenommen. Programmpartner sind das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, das Großherzogtum Luxemburg, die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens. Die Programmpartner haben das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau von Rheinland-Pfalz mit der Funktion der Verwaltungsbehörde betraut.
Die Verwaltungsbehörde ist der Ansprechpartner der Kommission bei Fragen und Anmerkungen zur Programmdurchführung.