1. Begleitausschuss
Der Begleitausschuss hat die Aufgabe, die Umsetzung des Programms zu überwachen und die Effizienz und Qualität der Durchführung des Programms zu gewährleisten.
Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus je einem stimmberechtigten Vertreter der folgenden Institutionen:
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier
- Ministerium für Wirtschaft des Saarlandes
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Bundesrepublik Deutschland
- Ministère de l'Intérieur et de l'Aménagement du Territoire, Direction de
l'aménagement du territoire des Großherzogtums Luxemburg
- Wirtschaftsministerium des Großherzogtums Luxemburg
- Deutschsprachige Gemeinschaft des Königreichs Belgien
- Wallonische Region des Königreichs Belgien.
Je ein Vertreter der folgenden Institutionen nimmt mit beratender Stimme teil:
- Europäische Kommission
- Der/die Vorsitzende des Gemeinsamen Technischen Sekretariats
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz als Zahlstelle.