Programm der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A Deutschland - Luxemburg
mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft/Wallonischen Region

Was ist neu gegenüber dem deutsch-luxemburgischen INTERREG I und II A Programm?

Neu ist zunächst, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft als Programmpartner hinzugekommen ist. Damit ist auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die sich auf das Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezieht, im Rahmen des Programms förderbar.

Neu ist auch, dass die Europäische Kommission die INTERREG Mittel auf die einzelnen Jahre 2001 bis 2006 verbindlich festgelegt hat. Wenn die Mittel für ein Jahr nicht in Anspruch genommen werden, verfallen sie automatisch nach zwei Jahren. Wichtig ist daher, dass über den gesamten Förderzeitraum verteilt Projekte gefördert werden können, die diese jährlichen Mittel in Anspruch nehmen.

Eine neue Dimension erhält auch die Verwaltung der INTERREG III A Mittel durch die neue Strukturfondsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1260/1999) und ihre Durchführungsverordnungen. Die Verwaltung wird noch stringenter. Zu benennen ist des weiteren eine Verwaltungsbehörde als verantwortliche Stelle gegenüber der Kommission und eine Zahlstelle. Die Verantwortung für das Programm tragen die Programmpartner im Rahmen von Vereinbarungen gemeinsam. Mit der Vertretung gegenüber der Kommission als Verwaltungsbehörde haben sie den rheinland-pfälzischen Programmpartner betraut.

Zahlstelle im Rahmen des Programms ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

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