INTERREG III ist die Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Kommission zur Förderung der transeuropäischen Zusammenarbeit im Zeitraum 2000 bis 2006.
Oberstes Ziel von INTERREG war und ist es, dafür zu sorgen, dass nationale Grenzen kein Hindernis für eine ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Raums sind.
INTERREG III umfasst drei Ausrichtungen A, B und C und verfügt insgesamt europaweit über ein Budget in Höhe von 4,875 Milliarden € aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Das INTERREG III A Programm Deutschland-Luxemburg mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft/Wallonischen Region Belgiens gehört der Ausrichtung A an.
Vorangegangen sind das deutsch-luxemburgische INTERREG I (1991 bis 1993) und INTERREG II A (1994 bis 1999) Programm, die erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Grundlage für INTERREG III A ist die "Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 28. April 2000 über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die transeuropäische Zusammenarbeit zur Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des europäischen Raums" (INTERREG III). In dieser Mitteilung werden insbesondere die Förderziele und Grundsätze, die förderfähigen Gebiete und Maßnahmen sowie die Verwaltungsprinzipien beschrieben. Grundlage von INTERREG III wiederum ist Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds.