Das Fördergebiet des INTERREG III A Programms Deutschland-Luxemburg mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft umfasst:
Auch in den unmittelbar angrenzenden Gebieten können grenzüberschreitende Projekte gefördert werden, wenn sie von herausragender Bedeutung für die Grenzregion sind. Hierfür dürfen jedoch nicht mehr als 20% der INTERREG Mittel für das Programm insgesamt eingesetzt werden. 20% Fördergebiete sind:
Projekte müssen der Zielsetzung des Programms entsprechen. Wesentliches Ziel ist es, die gemeinsame Entwicklung des Programmgebiets in ökonomischer, soziokultureller und ökologischer Sicht voranzutreiben. Hierzu bedarf es einer intensivierten und weiter systematisierten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die den Abbau noch bestehender grenzbedingter Hemmnisse und Nachteile und eine effiziente Nutzung der grenzüberschreitenden Potentiale verfolgt.
Darüber hinaus müssen die Projekte in einen der folgenden sechs Schwerpunkte eingeordnet werden können:
Der Inhalt der Schwerpunkte ist in der Ergänzung zur Programmplanung ausführlich beschrieben.
Es muss sich um grenzüberschreitende Projekte handeln. Um solche handelt es sich, wenn sie von Partnern beiderseits der Grenzen gemeinsam geplant, durchgeführt und finanziert werden und positive Auswirkungen beiderseits der Grenzen entfalten.
Die in den Projekten praktizierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit muss zusätzlich sein, d.h. sie muss neu etabliert werden oder über die bereits praktizierte Zusammenarbeit hinausgehen. Darüber hinaus kann nur eine Anschubfinanzierung gewährt werden.
Besonderer Wert wird darauf gelegt, bereits bei der Antragstellung quantifizierbare Indikatoren für die mit dem Projekt verfolgten Ziele und erwarteten Wirkungen anzugeben.
Zur Beurteilung der Projekte hat der Begleitausschuss die "Auswahlkriterien für Projekte" (s. auch Wichtige Dokumente) verabschiedet.
Der Förderzeitraum für das Programm beginnt am 21.11.2000 und endet am 31.12.2008. Projekte können bis zum 31.12.2007 beantragt werden. Die Projekte müssen spätestens am 30.06.2008 abgeschlossen sein.
Der maximale Förderzeitraum soll in der Regel einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen.