Programm der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A Deutschland - Luxemburg
mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft/Wallonischen Region

Wie werden die Fördermittel ausgezahlt?

Die EU-INTERREG-Mittel können nur anteilig und nur insoweit bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden, als sie für bereits tatsächlich geleistete Zahlungen benötigt werden. Das bedeutet, dass der Projektträger zuerst die Rechnungen begleichen muss und dann die von ihm bereits verausgabten Mittel bei der Bewilligungsbehörde formgerecht anfordern kann. Die Anforderungen sollten deshalb zeitnah zu den tatsächlich geleisteten Zahlungen erfolgen.

Vorraussetzung ist weiterhin, dass der Projektträger seinen Berichtspflichten nachgekommen ist. So ist z.B. jeweils zum 31. Januar eines jeden Jahres der Jahresbericht über den Durchführungsstand und die Entwicklung der Erfolgsindikatoren vorzulegen.

Die Bewilligungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen zur Auszahlung vorliegen. Ist das der Fall, leitet sie den Mittelabruf an die Zahlstelle weiter. Zahlstelle für das Programm ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz. Diese nimmt die notwendige Gegenprüfung vor. Bei positivem Ergebnis nimmt sie die Auszahlung vor. Voraussetzung hierfür ist, dass EU-Mittel bereitstehen.

Zuständig für Kontrollen vor Ort sowie für die Verwendungsnachweisprüfung ist die Bewilligungsbehörde.

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