In Rheinland-Pfalz und im Saarland stellen die Unterstützenden Fachbehörden, in deren Gebiet der Projektträger angesiedelt ist, den formalen Bewilligungsbescheid für den Projektträger aus. In Luxemburg und der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist dies das Ministère de l'Intérieur et de l'Aménagement du Territoire für Luxemburg und das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
Für die Inanspruchnahme von EU-Mitteln aus dem vorliegenden Programm wurden Allgemeine Bedingungen aus den Strukturfondsverordnungen abgeleitet, die Bestandteile eines jeden Bewilligungsbescheids werden und die strikt einzuhalten sind.